Widerruf: 14 Tage Bedenkzeit
Einen Verbraucherdarlehensvertrag können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§§ 495, 355 BGB), ohne Gründe zu nennen. Die Frist beginnt erst, wenn Sie den unterschriebenen Vertrag und alle gesetzlichen Pflichtangaben erhalten haben. Der Widerruf erfolgt in Textform, zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Haben Sie das Geld schon erhalten, müssen Sie es innerhalb der gesetzlichen Frist mit den bis dahin angefallenen Zinsen zurückzahlen.
Vorzeitige Rückzahlung
Sie dürfen ein Verbraucherdarlehen ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen (§ 500 BGB). Dadurch sparen Sie die künftigen Zinsen.
Vorfälligkeitsentschädigung
Die Bank kann bei vorzeitiger Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn der Zinssatz für die Vertragslaufzeit fest vereinbart war (§ 502 BGB). Sie darf höchstens 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags betragen; liegt zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung höchstens ein Jahr, höchstens 0,5 %. Sie darf außerdem nicht höher sein als die Zinsen, die Sie in diesem Zeitraum gezahlt hätten. Enthält der Vertrag unzureichende Angaben zu Laufzeit, Kündigungsrecht oder Berechnung, kann der Anspruch entfallen.
Rechenbeispiel
Sie zahlen 6.000 € vorzeitig zurück. Bei mehr als 12 Monaten Restlaufzeit beträgt die Entschädigung höchstens 60 € (1 %). Bei höchstens 12 Monaten Restlaufzeit sind es höchstens 30 € (0,5 %). Dem stehen die gesparten Zinsen gegenüber – oft lohnt sich die Rückzahlung trotzdem.
Sondertilgungen
Viele Anbieter erlauben kostenlose Sondertilgungen. Fragen Sie vor Vertragsabschluss danach und lassen Sie es sich im Vertrag bestätigen.
Kündigung durch die Bank
Auch der Kreditgeber kann kündigen, wenn Sie mit Raten in Verzug geraten. Informieren Sie ihn früh über Zahlungsprobleme und suchen Sie Rat bei einer Schuldnerberatung.
So widerrufen Sie richtig
Der Widerruf ist an keine besondere Form gebunden, muss aber in Textform erfolgen und eindeutig sein. Nennen Sie Ihren Namen, die Vertragsnummer und erklären Sie ausdrücklich, dass Sie den Vertrag widerrufen. Senden Sie die Erklärung so, dass Sie den Zugang nachweisen können, zum Beispiel per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben. Maßgeblich ist das rechtzeitige Absenden; das Datum Ihrer Erklärung sollten Sie aufbewahren.
Mit dem Widerruf werden beide Seiten von ihren Pflichten frei: Sie zahlen das empfangene Darlehen zurück, der Kreditgeber erstattet bereits gezahlte Gebühren. Auf die Zinsen für die Zeit zwischen Auszahlung und Rückzahlung hat der Kreditgeber Anspruch.
Verbundene Verträge: Kredit und Kauf gehören zusammen
Wird ein Kredit zur Finanzierung eines bestimmten Kaufs genutzt – etwa bei einer Händlerfinanzierung für ein Auto oder eine Küche – und bilden beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit, spricht das Gesetz von verbundenen Verträgen (§ 358 BGB). Widerrufen Sie dann den Darlehensvertrag, erstreckt sich der Widerruf auch auf den Kaufvertrag. Umgekehrt kann ein wirksamer Widerruf des Kaufvertrags den Kredit erfassen. Das ist ein wichtiger Schutz, den Sie bei freien Ratenkrediten ohne Bindung an einen Kauf nicht haben.
Die vorzeitige Rückzahlung vorbereiten
Bitten Sie den Kreditgeber vorab schriftlich um eine Abrechnung: Restschuld, Zinsen bis zum Zahltag und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung. Erst wenn Sie diese Aufstellung haben, können Sie sicher entscheiden, ob sich die Zahlung lohnt. Achten Sie darauf, dass Sie den Betrag zum vereinbarten Stichtag überweisen und die Kündigung der Restlaufzeit schriftlich bestätigt wird.
- Restschuld und Entschädigung schriftlich anfordern.
- Prüfen, ob Ihr Vertrag kostenlose Sondertilgungen vorsieht.
- Bei Kreditkombinationen (z. B. mit Restschuldversicherung) klären, ob ein Teil der Versicherungsprämie erstattet wird.
- Den Abschluss schriftlich bestätigen lassen und die Löschung des Eintrags bei der Auskunftei prüfen.
Wenn Zahlungen schwierig werden
Kommen Sie mit Raten in Verzug, entstehen Verzugszinsen; bei Verbraucherdarlehen liegen sie gesetzlich fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 497 BGB). Der Kreditgeber darf den Vertrag erst kündigen, wenn Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand sind, der Rückstand einen bestimmten Mindestanteil des Darlehens erreicht und er Ihnen eine Frist von zwei Wochen mit Kündigungsandrohung gesetzt hat (§ 498 BGB). Nutzen Sie diese Zeit: Sprechen Sie frühzeitig mit der Bank über eine Stundung oder eine Ratenanpassung und suchen Sie eine Schuldnerberatung auf.
Vorsichtig bleiben
Ein Kredit verpflichtet Sie und muss zurückgezahlt werden. Die Zahlen auf dieser Seite sind Beispielrechnungen mit einem angenommenen festen Sollzins; sie sind kein Angebot. Maßgeblich sind allein das Angebot nach Prüfung Ihrer Unterlagen und der dort ausgewiesene effektive Jahreszins. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie widerrufe ich einen Kredit?
In Textform gegenüber dem Kreditgeber, zum Beispiel per E-Mail oder Brief, innerhalb der 14-Tage-Frist.
Wann beginnt die Widerrufsfrist?
Mit Vertragsschluss, aber erst, wenn Sie alle gesetzlichen Pflichtangaben erhalten haben.
Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung sein?
Höchstens 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, bei höchstens einem Jahr Restlaufzeit 0,5 %.
Lohnt sich eine vorzeitige Rückzahlung?
Meist, wenn die gesparten Zinsen höher sind als eine mögliche Entschädigung. Rechnen Sie es im Einzelfall nach.
Was sind verbundene Verträge?
Ein Kredit und ein Kaufvertrag, die eine wirtschaftliche Einheit bilden (z. B. Händlerfinanzierung). Der Widerruf des Darlehens kann sich dann auch auf den Kauf erstrecken (§ 358 BGB).
Wie hoch sind Verzugszinsen bei einem Verbraucherdarlehen?
Gesetzlich fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 497 BGB), sofern der Vertrag nichts Günstigeres vorsieht.
Allgemeine Informationen, kein Angebot und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Die Konditionen können sich ändern; maßgeblich ist stets das individuelle Vertragsangebot.